Friday, February 15, 2008

Autofahrer aufgepasst!!

Es ist doch erstaunlich, welchen Einschränkungen man sich als Auto- und LKW- fahrer doch unterwerfen muss... So darf man hier nicht weiterfahren, wenn das Gefährt höher ist als 4 Meter, da ist ein Höchstgewicht von 35 Tonnen hinderlich für die Weiterfahrt.
Beim Befahren des Hofes des Studentenwerks Münster überrascht uns jedoch ein noch viel schwieriger einzuhaltendes Gebotsschild:
Die Weiterfahrt ist ab 30 l (Litern) untersagt.
Tja. Dumm ist, wenn ich den Wagen gerade voll getankt habe. So ein normaler Fahrzeugtank schluckt schon mal ganz gerne 50 Liter, bei LKWs natürlich noch ein Vielfaches mehr. Habe ich jetzt 6 Kisten Bier oder 3 Kisten Cola im Kofferraum, gestaltet sich mein Plan, den Hof des Agorahotels zu benutzen auch schwierig.
Ich frage mich nur, wieso dann sämtliche Getränketransporter, Essenswagen und sonstige Lastkraftwagen trotzdem immer wieder auf diesen Hof fahren dürfen?
Oder bezieht sich dieses Schild auf den Kraftstoffverbrauch des Gefährts?
Naja, ich denke, es war wohl irgend ein Witzbold am Werk, der einen Strich weggeschubbert hat und so aus 30 t einfach 30 l machte. Die Leute kommen schon auf die verrücktesten Ideen... gut dass ich nur selten Auto fahre und so von dem Schild nicht verwirrt werde.

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